Cybergrooming und Sextortion
Kein Filter erkennt eine Beziehungsanbahnung. Hier hilft nur, dass dein Kind weiss, was passieren kann, und dir alles erzählen darf.
Aktualisiert am 22.10.2026
Die Lage in der Schweiz
- 2025 hat die Polizei 2742 Cyber-Sexualdelikte registriert (Polizeiliche Kriminalstatistik 2025, BFS).
- 85 % der Betroffenen von Cyber-Sexualdelikten waren unter 20 Jahre alt (Kinderschutz Schweiz 2024, gestützt auf die Polizeiliche Kriminalstatistik 2023).
- 32 % der 12- bis 19-Jährigen wurden in den letzten zwei Jahren online von Fremden mit unerwünschten sexuellen Absichten angesprochen, Mädchen 45 %, Jungen 20 %. 26 % wurden aufgefordert, erotische Fotos von sich zu schicken (JAMES-Studie 2024, ZHAW).
- Bei Sextortion (Erpressung mit Nacktbildern) waren 2025 neun von zehn Geschädigten männlich und fast ein Drittel minderjährig (31,5 %) (Polizeiliche Kriminalstatistik 2025, BFS). Täter verwandeln mit KI auch harmlose Alltagsbilder in Nacktbilder.
Wie Grooming abläuft
- Kontakt in Game, Chat oder Social Media, oft als gleichaltrig getarnt.
- Vertrauen und Geheimnisse aufbauen («Deine Eltern verstehen dich nicht»).
- Wechsel auf eine private Plattform (Snapchat, WhatsApp, Telegram).
- Bitte um Fotos, dann Druck oder Erpressung.
Was dein Kind wissen muss
- Du bist nie schuld. Auch wenn du ein Bild geschickt hast.
- Nie bezahlen, nie weitere Bilder schicken. Kontakt abbrechen, nichts löschen.
- Sofort einem Erwachsenen sagen. Es passiert nichts Schlimmes, wenn du es erzählst.
Was du als Elternteil tun solltest
- Nicht bestrafen, nicht das Handy wegnehmen. Sonst schweigt dein Kind beim nächsten Mal.
- Screenshots sichern, Polizei einschalten, Plattform melden.
- Hilfe: Pro Juventute 147 (für Kinder und Jugendliche), Kinderschutz Schweiz, clickandstop.ch.