Logo Demo MusterhausenDigital Stark
Alle Themen
Gesetze & Empfehlungen

Gesetze und Empfehlungen in der Schweiz

Was gilt rechtlich, was empfehlen Fachstellen, und ab welchem Alter sind Apps überhaupt zugelassen?

Aktualisiert am 17.10.2026

Gesetze

  • JSFVG (Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele): seit 1. Januar 2025. Alterskennzeichnung und Alterskontrolle sind schweizweit verbindlich, auch für Onlinehändler und Streaming.
  • Social-Media-Mindestalter: Kein Gesetz in der Schweiz (Stand Oktober 2026). Der Bundesrat arbeitet an einem Gesetz für sehr grosse Plattformen: mehr Jugendschutz, keine personalisierte Werbung für Minderjährige. Die Vorlage ans Parlament folgt bis Mitte 2027. Ein Mindestalter ist darin bisher nicht vorgesehen, wird aber geprüft. 42 % der Bevölkerung wären für ein Mindestalter 16 ohne elterliche Zustimmung.
  • Sexting: Das Weiterleiten von Nacktbildern Minderjähriger ist strafbar, auch für Minderjährige selbst.

Mindestalter der Plattformen (Nutzungsbedingungen)

WhatsApp, TikTok, Instagram, Snapchat, Discord, YouTube (ohne Kids): jeweils 13 Jahre. Diese Grenzen werden kaum kontrolliert, sind aber ein guter Anker für Familienregeln.

Empfehlungen zur Bildschirmzeit (Pro Juventute, Jugend und Medien)

  • 0–3 Jahre: Kein Bildschirm. Spielen und sprechen.
  • 3–6 Jahre: Wenig, gemeinsam, nie beim Essen oder vor dem Schlafen, nie zur Beruhigung.
  • 6–9 Jahre: Höchstens etwa 60 Minuten pro Tag, kreativ nutzen, das Internet erklären.
  • 9–12 Jahre: 60 bis 100 Minuten pro Tag. Gemeinsam besprechen, ab wann ein eigenes Handy Sinn ergibt.

Wichtiger als Minuten sind Inhalt, Begleitung und Regeln.

Zahlen (ZHAW MIKE/JAMES)

  • Eigenes Handy: 25 % der 6- bis 9-Jährigen, rund zwei Drittel der 10- bis 11-Jährigen, vier Fünftel der 12- bis 13-Jährigen.
  • 98 % der 12- bis 19-Jährigen besitzen ein Smartphone.
  • Die «Big Four»: Instagram, TikTok, Snapchat, WhatsApp.